?IstDasPflicht

Kurzantwort

Muss mein Unternehmen Abwärme melden?

Nicht jedes Unternehmen muss Abwärme melden. Entscheidend sind Energieverbrauch, Anwendungsbereich des EnEfG, vorhandene Abwärmequellen und der aktuelle Rechtsstand. Praktisch beginnt die Prüfung mit Temperatur, Leistung, Medium, Laufzeit und Nutzbarkeit je Quelle.

Quellenstand

Stand: 25.08.2026

Stand 25.08.2026: Abwärme bleibt ein EnEfG-Thema; Schwellen und Ausnahmen müssen aktuell validiert werden.

Entscheidung

Woran die Pflicht hängt

  • Gibt es relevante Abwärme aus Öfen, Druckluft, Kälte, Prozesswärme oder Abluft?
  • Sind Temperatur, Leistung, Medium und Betriebsstunden bekannt?
  • Ist der Standort vom EnEfG-Anwendungsbereich erfasst?
  • Wurden Ausnahmen oder fehlende technische Nutzbarkeit dokumentiert?

Nächster Schritt

Jetzt konkret prüfen

  1. Abwärmequellen inventarisieren
  2. Energieverbrauch und EnEfG-Schwelle prüfen
  3. Datenblatt je Quelle erstellen
EnEfG- und Abwärme-Vorprüfung öffnen