Entscheidung
Woran die Pflicht hängt
- Entstehen Produkt-, Nutzungs- oder Servicedaten?
- Kann der Nutzer Daten direkt oder auf Anfrage erhalten?
- Gibt es Drittanbieterfreigabe und Geschäftsgeheimnis-Prozess?
- Sind Vorvertragsinformationen angepasst?
Kurzantwort
Häufig ja, wenn ein Produkt oder zugehöriger Dienst Daten erzeugt, die Nutzer oder Dritte verwenden können. Dann werden Dateninventar, Nutzerinformation, Export, Drittfreigabe, Verträge und Geschäftsgeheimnisse relevant.
Quellenstand
Stand: 25.08.2026Stand 25.08.2026: Der EU Data Act gilt grundsätzlich seit 12.09.2025; Designpflichten für neue vernetzte Produkte folgen ab 12.09.2026.
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