Entscheidung
Woran die Pflicht hängt
- Welche Funktionen sind remote erreichbar?
- Können sicherheitsrelevante Parameter verändert werden?
- Wer darf Updates freigeben und einspielen?
- Sind Remote-Zugriffe protokolliert und abgesichert?
Kurzantwort
Fernwartung ist nicht automatisch problematisch. Kritisch wird sie, wenn darüber Sicherheitsfunktionen verändert, Parameter angepasst oder Updates eingespielt werden. Dann braucht es Freigabe, Zugriffsschutz, Protokollierung und Bezug zur Risikobeurteilung.
Quellenstand
Stand: 25.08.2026Stand 25.08.2026: Neue Maschinenverordnung ab 20.01.2027; digitale Änderungen früh abgrenzen.
Entscheidung
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