Entscheidung
Woran die Pflicht hängt
- Welche Kosmetikprodukte werden in der EU in Verkehr gebracht?
- Welche Stoffe und Konzentrationen enthalten sie?
- Welche Jahresmengen je Stoff entstehen?
- Gibt es Ausnahme- oder Abbaubarkeitsnachweise?
Kurzantwort
Ja, die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte Produktgruppen vor, darunter kosmetische Mittel. Die konkrete Abgaben- und Registerlogik entsteht aber über nationale Umsetzung.
Quellenstand
Stand: 25.08.2026Stand 25.08.2026: EU-Richtlinie beschlossen; nationale Umsetzung und Beitragssysteme müssen beobachtet werden.
Entscheidung
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