?IstDasPflicht

Kommunalabwasserrichtlinie

Mikroverunreinigungs-EPR

Frühe Vorprüfung für Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von Kosmetika oder Humanarzneimitteln im EU-Markt.

bis 31.12.2028Mitgliedstaaten müssen EPR-Maßnahmen einführen
80%+Kostenanteil für betroffene Hersteller
1 t/Jahrmögliche Mengenausnahme je Stoff

Quellenstand

Stand: 25.08.2026

Die neue Kommunalabwasserrichtlinie verlangt bis 31.12.2028 nationale Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung für betroffene Produktgruppen.

01Rolle klären

Welche Unternehmensrolle löst überhaupt Pflichten oder Vorarbeiten aus?

02Nachweise suchen

Welche Dokumente, Datenmodelle, Verträge oder Prozesse belegen den Stand?

03Lücken priorisieren

Was blockiert eine belastbare Umsetzung oder eine spätere Nachweisprüfung wirklich?

04Fristen einordnen

Welche Punkte gelten schon, welche brauchen Vorlauf oder nationale Umsetzung?

Einordnung

Bringen Sie Kosmetik oder Humanarzneimittel in der EU in Verkehr und können Stoffmengen je Jahr belegt werden?

Gedacht für Kosmetik- und Pharmahersteller, Importeure, Eigenmarken-Anbieter, Markeninhaber, Regulierung, Einkauf und Produktdaten-Teams.

Worum es geht

Die neue Kommunalabwasserrichtlinie führt eine erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte Produktgruppen ein, insbesondere Kosmetika und Humanarzneimittel. Ziel ist, Kosten der zusätzlichen Reinigung von Mikroverunreinigungen verursachergerechter zu finanzieren.

Wer typischerweise betroffen ist

Relevant sind Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer im EU-Markt. Auch Eigenmarken-Modelle und Händler können praktisch betroffen sein, wenn Stoff-, Mengen- oder Nachweisdaten nur in der Lieferkette verfügbar sind.

Was diese Vorprüfung leistet

Die Vorprüfung prüft, ob das Portfolio in den möglichen Anwendungsbereich fällt und welche Daten fehlen: Stofflisten, Konzentrationsbänder, Jahresmengen, Abbaubarkeit, Ausnahmen und Lieferantenpflichten.

Vorprüfung

Eigene Situation einordnen

Die Fragen sind bewusst operativ: Sie sollen zeigen, ob intern bereits verwertbare Nachweise existieren oder ob zuerst Grundlagenarbeit nötig ist.
01Welche Produkte werden in der EU in Verkehr gebracht?

Die Richtlinie nennt Humanarzneimittel und kosmetische Mittel als betroffene Produktgruppen.

02Welche Marktrolle habt ihr?

Hersteller, Importeur, Eigenmarke und Plattformvertrieb können unterschiedlich betroffen sein.

03Wie vollständig sind Stofflisten und Konzentrationen?

Für Ausnahmen und Beiträge zählen nicht nur Produktnamen, sondern Stoffe, Mengen und Gefährlichkeit.

04Sind Jahresmengen und Ausnahmen belegbar?

Ausnahmen können möglich sein, wenn weniger als eine Tonne pro Jahr in Verkehr gebracht wird oder Stoffe rasch abbaubar sind.

05Sind Lieferanten zu Stoffdaten verpflichtet?

Eigenmarken, Importeure und Markeninhaber brauchen Datenrechte, Aktualisierungspflichten und Nachweise aus der Lieferkette.

06Wird nationale Umsetzung aktiv beobachtet?

Die EU-Richtlinie setzt den Rahmen. Abgabenlogik, Register und Verfahren entstehen in der nationalen Umsetzung.

FAQ

Typische Fragen vor dem Start

Warum ist das schon relevant, obwohl die Systeme erst später kommen?

Weil die Datenbasis nicht kurzfristig entsteht. Stoffmengen, Lieferantendaten und Ausnahmebelege müssen oft über Einkauf, Regulierung und Produktdatenmanagement aufgebaut werden.

Sind alle Kosmetikprodukte automatisch zahlungspflichtig?

Nein. Die genaue nationale Umsetzung und mögliche Ausnahmen sind entscheidend. Trotzdem müssen Unternehmen früh klären, ob Portfolio, Mengen und Stoffeigenschaften belastbar belegbar sind.

Reicht die INCI-Liste?

Meist nicht. Für eine EPR- oder Ausnahmeprüfung werden Mengen, Konzentrationsbereiche, Jahresvolumen und teilweise Eigenschaften wie Abbaubarkeit benötigt.