?IstDasPflicht

Kurzantwort

Was gilt zur Entgelttransparenz ab 150 Beschäftigten?

Nach der EU-Richtlinie werden Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten früher berichtsrelevant als kleinere Unternehmen. Praktisch muss zuerst geklärt werden, ob Rollen, Vergleichsgruppen, Grundgehalt, variable Vergütung und Stichtage auswertbar sind.

Quellenstand

Stand: 25.08.2026

Stand 25.08.2026: EU-Frist abgelaufen; nationale Umsetzung in Deutschland gesondert prüfen.

Entscheidung

Woran die Pflicht hängt

  • Beschäftigtenzahl pro Rechtsträger und Land
  • Vergleichsgruppen für gleiche oder gleichwertige Arbeit
  • Datenmodell für Grundgehalt, Variable, Arbeitszeit und Stichtag
  • Auskunfts- und Eskalationsprozess

Nächster Schritt

Jetzt konkret prüfen

  1. Beschäftigtenzahl abgrenzen
  2. Entgeltlücken-Testlauf mit echten Daten rechnen
  3. Entgelttransparenz-Vorprüfung öffnen
Entgelttransparenz-Vorprüfung öffnen