Entscheidung
Woran die Pflicht hängt
- Werden Gehaltsspannen in Anzeigen oder vor dem Gespräch genannt?
- Sind Gehaltsbänder pro Rolle und Stufe definiert?
- Gibt es objektive Vergütungskriterien?
- Fragt der Prozess nach früherem Gehalt?
Kurzantwort
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt Transparenz vor Beschäftigungsbeginn. Praktisch müssen Arbeitgeber Informationen zum Einstiegsentgelt oder dessen Spanne geben. Wie Deutschland das konkret umsetzt, muss nach nationalem Rechtsstand geprüft werden.
Quellenstand
Stand: 25.08.2026Stand 25.08.2026: EU-Umsetzungsfrist abgelaufen; deutsche Umsetzung weiterhin gesondert prüfen.
Entscheidung
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