?IstDasPflicht

Kurzantwort

Reicht ein E-Mail-Postfach für die E-Rechnung?

Für den Empfang kann laut BMF grundsätzlich ein E-Mail-Postfach genügen. Praktisch reicht das aber nur als Eingangskanal: Unternehmen müssen klären, wer das Postfach überwacht, wie XML-Rechnungen lesbar gemacht, geprüft, gebucht und der strukturierte Teil aufbewahrt wird.

Quellenstand

Stand: 25.08.2026

Stand 03.09.2026: Seit 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.

Entscheidung

Woran die Pflicht hängt

  • Gibt es ein zentrales Rechnungseingangspostfach?
  • Wer überwacht Eingang, Vertretung und Fehlerklärung?
  • Kann XRechnung oder ZUGFeRD sichtbar gemacht und geprüft werden?
  • Wird der strukturierte Rechnungsteil unverändert aufbewahrt?

Nächster Schritt

Jetzt konkret prüfen

  1. Zentrales Postfach und Verantwortliche festlegen
  2. Testrechnung empfangen und visualisieren
  3. E-Rechnung-Vorprüfung öffnen
E-Rechnung-Vorprüfung öffnen