Ein einfaches PDF ist seit 2025 keine E-Rechnung mehr, sondern eine sonstige Rechnung. Bis 31.12.2026 können Rechnungsaussteller unter Bedingungen noch sonstige Rechnungen verwenden; bei Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro oder bestimmten EDI-Fällen kann der Übergang bis Ende 2027 reichen.
Quellenstand
Stand: 25.08.2026
Stand 03.09.2026: Übergangsregelungen für die Ausstellung laufen grundsätzlich bis Ende 2026, in bestimmten Fällen bis Ende 2027.