?IstDasPflicht

Kurzantwort

Ist eine PDF-Rechnung 2026 noch erlaubt?

Ein einfaches PDF ist seit 2025 keine E-Rechnung mehr, sondern eine sonstige Rechnung. Bis 31.12.2026 können Rechnungsaussteller unter Bedingungen noch sonstige Rechnungen verwenden; bei Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro oder bestimmten EDI-Fällen kann der Übergang bis Ende 2027 reichen.

Quellenstand

Stand: 25.08.2026

Stand 03.09.2026: Übergangsregelungen für die Ausstellung laufen grundsätzlich bis Ende 2026, in bestimmten Fällen bis Ende 2027.

Entscheidung

Woran die Pflicht hängt

  • Handelt es sich um inländischen B2B-Umsatz?
  • Wird nur PDF, Papier, EDI, XRechnung oder ZUGFeRD genutzt?
  • Liegt Zustimmung des Empfängers zur sonstigen elektronischen Rechnung vor?
  • Greift die 800.000-Euro-Grenze beim Rechnungsaussteller?

Nächster Schritt

Jetzt konkret prüfen

  1. Ausgangsrechnungen nach B2B/B2C und Inland/Ausland trennen
  2. Übergangsfrist pro Rechnungsaussteller dokumentieren
  3. Echte E-Rechnung aus der Software testen
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