Entscheidung
Woran die Pflicht hängt
- Ist ein E-Mail-Postfach für Rechnungseingang vorhanden?
- Wer kann XRechnung oder ZUGFeRD lesen?
- Wie werden XML-Dateien aufbewahrt?
- Werden eigene B2B-Rechnungen gestellt und welche Ausnahme greift?
Kurzantwort
Ja, laut BMF müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können. Von der Ausstellung einer E-Rechnung können sie ausgenommen sein. Deshalb sollte getrennt geprüft werden: Eingangskanal und Ablage einerseits, eigene Ausgangsrechnungen andererseits.
Quellenstand
Stand: 25.08.2026Stand 03.09.2026: BMF-FAQ trennen Empfangsfähigkeit und Ausstellungspflicht für Kleinunternehmer.
Entscheidung
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