?IstDasPflicht

Kurzantwort

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Ja, laut BMF müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können. Von der Ausstellung einer E-Rechnung können sie ausgenommen sein. Deshalb sollte getrennt geprüft werden: Eingangskanal und Ablage einerseits, eigene Ausgangsrechnungen andererseits.

Quellenstand

Stand: 25.08.2026

Stand 03.09.2026: BMF-FAQ trennen Empfangsfähigkeit und Ausstellungspflicht für Kleinunternehmer.

Entscheidung

Woran die Pflicht hängt

  • Ist ein E-Mail-Postfach für Rechnungseingang vorhanden?
  • Wer kann XRechnung oder ZUGFeRD lesen?
  • Wie werden XML-Dateien aufbewahrt?
  • Werden eigene B2B-Rechnungen gestellt und welche Ausnahme greift?

Nächster Schritt

Jetzt konkret prüfen

  1. Empfangskanal testen
  2. Viewer oder Steuerkanzlei-Prozess klären
  3. Ausstellungsausnahme dokumentieren
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