Eine gesetzliche Pflicht zu einem bestimmten Viewer gibt es nach BMF nicht. Praktisch braucht das Unternehmen aber eine Möglichkeit, XRechnungen lesbar darzustellen, sachlich zu prüfen und Fehler zu erkennen. Bei XRechnung gibt es keine klassische PDF-Ansicht.
Quellenstand
Stand: 25.08.2026
Stand 04.09.2026: BMF-FAQ Stand März 2026: XRechnungen benötigen zur menschlichen Lesbarkeit eine zusätzliche Visualisierung.