Vereine können betroffen sein, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Entscheidend ist nicht der Vereinsstatus allein, sondern ob umsatzsteuerlich relevante Leistungen zwischen inländischen Unternehmern vorliegen und ob eine Rechnungspflicht besteht.
Quellenstand
Stand: 25.08.2026
Stand 04.09.2026: BMF-FAQ Stand März 2026: Auch Vereine können je nach unternehmerischem Bereich betroffen sein.