?IstDasPflicht

Kurzantwort

Fallen Vereine unter die E-Rechnungspflicht?

Vereine können betroffen sein, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Entscheidend ist nicht der Vereinsstatus allein, sondern ob umsatzsteuerlich relevante Leistungen zwischen inländischen Unternehmern vorliegen und ob eine Rechnungspflicht besteht.

Quellenstand

Stand: 25.08.2026

Stand 04.09.2026: BMF-FAQ Stand März 2026: Auch Vereine können je nach unternehmerischem Bereich betroffen sein.

Entscheidung

Woran die Pflicht hängt

  • Hat der Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb?
  • Werden Leistungen an inländische Unternehmer abgerechnet?
  • Geht es um B2B-Umsätze, öffentliche Auftraggeber oder reine Mitgliedsbeiträge?
  • Ist Empfang, Prüfung und Ablage von E-Rechnungen geregelt?

Nächster Schritt

Jetzt konkret prüfen

  1. Umsätze nach Bereich und Empfänger trennen
  2. E-Rechnungsempfang auch bei geringer Tätigkeit organisieren
  3. Ausstellungspflicht separat prüfen
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