Muss die XML-Datei einer E-Rechnung aufbewahrt werden?
Bei E-Rechnungen ist der strukturierte Rechnungsteil maßgeblich. Unternehmen sollten deshalb nicht nur eine PDF-Ansicht ablegen, sondern die strukturierte Datei unverändert und nachvollziehbar aufbewahren.
Quellenstand
Stand: 25.08.2026
Stand 04.09.2026: BMF-FAQ Stand März 2026: Bei hybriden Formaten ist der strukturierte Teil führend.