?IstDasPflicht

Kurzantwort

Muss die XML-Datei einer E-Rechnung aufbewahrt werden?

Bei E-Rechnungen ist der strukturierte Rechnungsteil maßgeblich. Unternehmen sollten deshalb nicht nur eine PDF-Ansicht ablegen, sondern die strukturierte Datei unverändert und nachvollziehbar aufbewahren.

Quellenstand

Stand: 25.08.2026

Stand 04.09.2026: BMF-FAQ Stand März 2026: Bei hybriden Formaten ist der strukturierte Teil führend.

Entscheidung

Woran die Pflicht hängt

  • Wird XML oder ZUGFeRD unverändert gespeichert?
  • Ist der Ablageort GoBD-tauglich und zugriffssicher?
  • Kann die Datei später wieder lesbar dargestellt werden?
  • Wird bei hybriden Formaten der strukturierte Teil als führend behandelt?

Nächster Schritt

Jetzt konkret prüfen

  1. PDF-only-Ablage beenden
  2. Strukturierte Datei unverändert archivieren
  3. Lesbarkeit und Zugriff testweise prüfen
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